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Harmonisierung der Swiss Rules der Westernverbände

  • Sara Hoppler
  • vor 1 Tag
  • 2 Min. Lesezeit

Pferd auf dunklem Hintergrund

Die im Technischen Komitee Reining / Western von Swiss Equestrian integrierten Verbände SWRA, SQHA und NRHA haben ihre Swiss Rules harmonisiert. Damit entsprechen diese den Reglementen von Swiss Equestrian und schaffen einheitliche Grundlagen für Sportler, Veranstalter und Pferdebesitzer. 2026 gilt als Übergangsjahr.



Mit der Integration der beiden Westernverbände SWRA (Swiss Western Riding Association) und SQHA (Swiss Quarter Horse Association) im Technischen Komitee Reining / Western von Swiss Equestrian wurde eine umfassende Überarbeitung der disziplinspezifischen Reglemente notwendig. Die sogenannten Swiss Rules ergänzen die allgemeinen Bestimmungen des Generalreglements (GR), das für sämtliche Pferdesportdisziplinen innerhalb von Swiss Equestrian gilt.

Ziel dieser Arbeit war es, die bisherigen Reglemente sowohl mit den übergeordneten Regelwerken von Swiss Equestrian – darunter Statuten, Generalreglement, Zusatz zur Gebührenordnung, Reglementskommissionsreglement und Ethik-Codex – als auch untereinander zu harmonisieren. Die Disziplin Reining war bereits zuvor in die Strukturen von Swiss Equestrian integriert.


Gebührenregelung seit Anfang 2026 in Kraft

Bereits Ende 2024 hatte die Mitgliederversammlung von Swiss Equestrian den Zusatz zur Gebührenordnung für jene Disziplinen verabschiedet, die nicht über die Plattformen von Swiss Equestrian administriert werden. Dazu zählen derzeit die Western-Disziplinen sowie der Vierkampf. Die entsprechenden Bestimmungen sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Für Veranstalter gelten seither unter anderem die Vorgaben zur Abgabe von Basis- und Sportfranken. Reiterinnen und Reiter müssen vor ihrem ersten Start eines Kalenderjahres die Brevet-Aktivierung sowie gegebenenfalls die Einsteigergebühren für Einsteigerprüfungen entrichten.


Besondere Regelung für Pferde

Da keine Resultate erfasst und nicht die Systeme von Swiss Equestrian genutzt werden, gelten für Pferde spezielle Anforderungen. Eine Registrierung und Aktivierung im Sportregister von Swiss Equestrian ist nur dann erforderlich, wenn ein Pferd an einer Schweizer Meisterschaft eingesetzt wird.

Unabhängig davon müssen alle Pferde, die an Veranstaltungen teilnehmen, gemäss den Vorgaben von Swiss Equestrian geimpft sein.


Internationale Regelwerke bleiben massgebend

Die Swiss Rules bündeln die nationalen und verbandsspezifischen Ergänzungen sowie Abweichungen zu den internationalen Regelbüchern der jeweiligen Western-Disziplinen und zum Generalreglement von Swiss Equestrian.

Grundsätzlich haben bei Regelkonflikten die internationalen Regelwerke Vorrang. Eine wichtige Ausnahme bilden jedoch die Bereiche Ethik, Tierschutz und Doping. Hier gelten die Vorschriften von Swiss Equestrian, sofern diese strengere Anforderungen vorsehen. Enthalten die internationalen Regelbücher in diesen Bereichen strengere Bestimmungen, sind diese massgebend.


Übergangsfrist für Ausbildungspflicht bis Ende 2026

Für Einsteigerinnen und Einsteiger sieht Swiss Equestrian eine Übergangsregelung vor. Bis Ende Dezember 2026 können offene Prüfungen weiterhin ohne die entsprechende Ausbildung absolviert werden.

Ab dem 1. Januar 2027 wird jedoch in sämtlichen gerittenen offenen Prüfungen mindestens das Diplom (Einsteigerprüfungen) obligatorisch sein. Damit soll der Ausbildungsstandard langfristig vereinheitlicht und gestärkt werden.


Einsteigergebühren bereits heute obligatorisch

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Ausbildungspflicht und Gebührenregelung. Die Übergangsfrist gilt ausschliesslich für die Ausbildungsanforderungen.

Die Einsteigergebühren sind hingegen bereits seit dem 1. Januar 2026 verpflichtend und müssen unabhängig von der Übergangsregelung vor dem ersten Start entrichtet werden.


Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

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